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Änderungen des Steuerberatungsgesetzes treten in Kraft
Zum 1. September 2026 sind die Änderungen durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes in Kraft getreten. Für die Lohnsteuerhilfevereine bringen sie wichtige Verbesserungen und eine Modernisierung des Berufsrechts.
Im Mittelpunkt steht die Erweiterung der Beratungsbefugnis. Die bisherigen betragsmäßigen Grenzen für Überschusseinkünfte, insbesondere aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen, entfallen. Lohnsteuerhilfevereine können ihre Mitglieder damit ab jetzt in deutlich mehr Fällen umfassend steuerlich beraten.
Darüber hinaus wird das Berufsrecht der Lohnsteuerhilfevereine neu strukturiert und modernisiert. Unter anderem kann eine Beratungsstellenleiterin oder ein Beratungsstellenleiter künftig bis zu drei Beratungsstellen leiten.
Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderungen findet ein langjähriger Reformprozess seinen erfolgreichen Abschluss. Der BVL hat sich über viele Jahre intensiv für die Erweiterung der Beratungsbefugnisse und zeitgemäße rechtliche Rahmenbedingungen für die Lohnsteuerhilfevereine eingesetzt.
Die Änderungen stärken die Lohnsteuerhilfevereine und verbessern zugleich den Zugang von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Arbeitslosen sowie Rentnerinnen und Rentnern zu qualifizierter steuerlicher Beratung.

