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Neuntes Steuerberatungsgesetz beschlossen – historischer Meilenstein für Lohnsteuerhilfevereine erreicht!

Mit der Zustimmung des Bundesrates am 12. Juni 2026 ist das Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes erfolgreich abgeschlossen worden. Für die Lohnsteuerhilfevereine ist dies ein historischer Meilenstein und ein bedeutender Schritt zur Modernisierung ihrer Beratungsbefugnisse.

Der Gesetzgebungsprozess war über einen langen Zeitraum hinweg von erheblichen Verzögerungen geprägt. Nach dem Bruch der Ampelregierung fiel das Vorhaben zunächst der Diskontinuität anheim und musste in der aktuellen Legislaturperiode erneut aufgegriffen werden.

Auch im weiteren Verlauf der Beratungen wurde das Gesetzesvorhaben wiederholt verschoben. Gründe dafür waren unter anderem politische Auseinandersetzungen rund um das Fremdbesitzverbot. Zuletzt geriet das Verfahren im Zusammenhang mit der Entlastungsprämie im Bundesrat erneut ins Stocken. 

Trotz dieser zahlreichen Rückschläge haben die Vertreterinnen und Vertreter des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine e.V. unnachgiebig auf einen erfolgreichen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens hingewirkt. 

Inhaltlich steht im Mittelpunkt des Gesetzes die Erweiterung der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine. Die bisher geltenden betragsmäßigen Begrenzungen bei Nebeneinkünften, insbesondere bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen, entfallen künftig ersatzlos. Damit trägt der Gesetzgeber den heutigen Lebens- und Einkommensverhältnissen vieler Steuerpflichtiger Rechnung und beseitigt eine seit Jahrzehnten bestehende Einschränkung in der Beratungspraxis.

Für die Lohnsteuerhilfevereine eröffnet die Neuregelung die Möglichkeit, ihre Mitglieder künftig umfassender zu betreuen. Gleichzeitig verbessert sich der Zugang zu qualifizierter Hilfe in Steuersachen für eine größere Zahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Rentnerinnen und Rentnern. 

Mit dem Beschluss des Gesetzes findet nun ein Reformprozess seinen Abschluss, der über Jahre hinweg von Unsicherheiten begleitet war. Umso größer sind die Erleichterung und der Stolz im Verband, diesen Erfolg maßgeblich mitgestaltet zu haben.

Unser besonderer Dank gilt Jens Behrens MdB, SPD-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Matthias Hiller MdB, CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die konstruktive Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens.


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