Was benötigt der BVL?

Mitglied werden im BVL

Jeder anerkannte Lohnsteuerhilfeverein kann Mitglied im Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e. V. – BVL werden. Die Aufnahme ist gemäß der Verbandssatzung unter Anerkennung der Satzung und Verbandsordnung schriftlich zu beantragen.  Dafür werden benötigt:

Kopie der Satzung

Kopie des Vereinsregisterauszugs

Kopie der Zulassungsurkunde durch die Aufsichtsbehörde

Zustimmung zur Teilnahme am E-Mail-Verkehr

Den Aufnahmeantrag können Sie herunterladen, ausfüllen und uns mit den oben genannten Unterlagen zukommen lassen.

Wir freuen uns darauf, Sie bald als neues Verbandsmitglied begrüßen zu dürfen.

Beratungsstelle suchen!

Postleitzahl oder Stadt

Pressemeldungen

Fast 21 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verfügen nach Angaben des Bundes-ministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) über eine…

mehr...
alle Beiträge

BVL-Medienecho

David Martens in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung

alle Beiträge

Termine

29.09 2026

BVL-Vorstandssitzung Berlin

03.12 2026

BVL-Vorstandssitzung Berlin

03.12 2026

BVL-Vorstandsschulung 2026

03.12.2026 - 04.12.2026

alle Termine
BVL · Reinhardtstraße 23 · 10117 Berlin · Telefon 030 / 58 58 404 - 0

Beratungsstelle suchen: