Was benötigt der BVL?
Mitglied werden im BVL
Jeder anerkannte Lohnsteuerhilfeverein kann Mitglied im Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e. V. – BVL werden. Die Aufnahme ist gemäß der Verbandssatzung unter Anerkennung der Satzung und Verbandsordnung schriftlich zu beantragen. Dafür werden benötigt:
Kopie der Satzung
Kopie des Vereinsregisterauszugs
Kopie der Zulassungsurkunde durch die Aufsichtsbehörde
Zustimmung zur Teilnahme am E-Mail-Verkehr
Den Aufnahmeantrag können Sie herunterladen, ausfüllen und uns mit den oben genannten Unterlagen zukommen lassen.
Wir freuen uns darauf, Sie bald als neues Verbandsmitglied begrüßen zu dürfen.