Was benötigt der BVL?

Mitglied werden im BVL

Jeder anerkannte Lohnsteuerhilfeverein kann Mitglied im Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e. V. – BVL werden. Die Aufnahme ist gemäß der Verbandssatzung unter Anerkennung der Satzung und Verbandsordnung schriftlich zu beantragen.  Dafür werden benötigt:

Kopie der Satzung

Kopie des Vereinsregisterauszugs

Kopie der Zulassungsurkunde durch die Aufsichtsbehörde

Zustimmung zur Teilnahme am E-Mail-Verkehr

Den Aufnahmeantrag können Sie herunterladen, ausfüllen und uns mit den oben genannten Unterlagen zukommen lassen.

Wir freuen uns darauf, Sie bald als neues Verbandsmitglied begrüßen zu dürfen.

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BVL-Medienecho

Jana Bauer in der Süddeutschen Zeitung zitiert

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