Was kostet die Mitgliedschaft?

Der jährliche Mitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühr

Die Mitglieder der Lohnsteuerhilfevereine haben neben der einmaligen Aufnahmegebühr lediglich einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Nach dem Gesetz ist dieser Beitrag unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Beratungsleistung zu entrichten, er ist ein pauschaliertes Leistungsentgelt.

Der durchschnittliche Mitgliedsbeitrag in Lohnsteuerhilfevereinen beträgt heute ca. 150,00 EUR. Die Vereine sind in ihrer Beitragsgestaltung autonom. Die meisten Vereine haben einen sozial gestaffelten Jahresbeitrag, der in der Regel zwischen 50,00 EUR und 400,00 EUR liegt. Die Mitgliedsbeiträge können zumindest teilweise als Steuerberatungskosten abgesetzt werden. Mit der Bezahlung des Beitrags haben die Mitglieder einen ganzjährigen Anspruch auf alle Leistungen des Vereins.

Neben dem Mitgliedsbeitrag - mit Ausnahme einer einmaligen Aufnahmegebühr - müssen für die verschiedenen Leistungen des Vereins keine zusätzlichen Gebühren bezahlt werden.

Der Austritt aus einem Lohnsteuerhilfeverein ist - je nach Vereinssatzung - i. d. R. jeweils zum Ende des Kalenderjahres unter Einhaltung der meist dreimonatigen Kündigungsfrist möglich.

Beratungsstelle suchen!

Postleitzahl oder Stadt

Pressemeldungen

Das Jahr 2025 bringt für die Steuerpflichtigen zahlreiche Änderungen. Jana Bauer, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine e.V.…

mehr...
alle Beiträge

BVL-Medienecho

Unterhalt: Finanzamt erkennt Barzahlungen nicht mehr an

alle Beiträge

Termine

19.02 2025

BVL-Vorstandssitzung Berlin

20.02 2025

Arbeitskreis Steuern Berlin

05.03 2025

Orga- und Fachbesprechung Rostock 2025

alle Termine
BVL · Reinhardtstraße 23 · 10117 Berlin · Telefon 030 / 58 58 404 - 0

Beratungsstelle suchen: