Interessenvertretung
Schwerpunkte der Verbandsarbeit
Der BVL versteht sich als Interessenvertreter seiner Mitgliedsvereine und der Lohnsteuerhilfevereine insgesamt. In einer pluralistischen und durch demokratische Willensbildungsprozesse bestimmten Gesellschaft können die Interessen vieler Einzelner nur gemeinsam in der Öffentlichkeit vertreten und gegenüber dem Gesetzgeber und der Finanzverwaltung durchgesetzt werden.
Dies galt und gilt auch für die Lohnsteuerhilfevereine.
Der BVL setzt sich für die Anpassung der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine an die sich ändernden wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Mitglieder ein, damit der Anteil der Arbeitnehmer und Rentner, die die kostengünstige Beratung im Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nehmen können, weiter wächst, zumindest aber konstant bleibt.
Der BVL nimmt an den Sachverständigenanhörungen im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages und im Bundesministerium der Finanzen zu Steuergesetzen teil und erarbeitet zu diesen Anhörungen schriftliche Stellungnahmen, in denen er die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Rentnerinnen und Rentner sowie der Lohnsteuerhilfevereine geltend macht.
Der BVL fördert die Pflege der Beziehung zur Finanzverwaltung durch ständige Kontakte zu den Finanzministerien, den Oberfinanzdirektionen, den Landesämtern für Steuern und den Finanzämtern, z. B. führt er Organisations- und Fachbesprechungen mit Finanzämtern und Aufsichtsbehörden durch.
Der BVL steigert das allgemeine Ansehen und den Bekanntheitsgrad der Lohnsteuerhilfevereine durch Teilnahme an Fachveranstaltungen und durch seine Pressearbeit.