Zertifizierung
Die Zertifizierung der Berater in Lohnsteuerhilfevereinen nach DIN 77700
Die Zertifizierung nach DIN 77700 dient der Qualitätssicherung. Sie beschränkt sich nicht auf die Personal-(Personen-)zertifizierung, sondern umfasst gleichberechtigt und gleichgewichtig die Dienstleistungserbringung als solche sowie die Ausstattung der Beratungsstellen. Diese Bereiche sind untrennbar Gegenstand der Prüfung und der laufenden Kontrolle im Rahmen der Zertifizierung nach DIN 77700 – Dienstleistungen der Lohnsteuerhilfevereine – sowie der Verwaltung erteilter Zertifikate.f
Die Entwicklung auf dem Gebiet der Zertifizierung für Mitarbeiter von Lohnsteuerhilfevereinen ist seit 2003 kontinuierlich vorangekommen und lässt sich am besten an vier Daten festmachen:
Am 14. Januar 2003 fand in den Räumen des DIN Deutsches Institut für Normung e. V. in Berlin die Gründung des Arbeitsausschusses „Lohnsteuerhilfe-Dienstleistungen“ statt.
Am 1. Mai 2006 trat die von diesem Ausschuss erarbeitete Norm „Dienstleistungen der Lohnsteuerhilfevereine“ – DIN 77700 – in Kraft.
Am 4. Oktober 2006 traten in Berlin die beiden Dachverbände Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. und Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. zusammen und schufen als Zertifizierungsstelle zur DIN 77700 den Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (ZVL)
Per 31. Dezember 2017 waren 1.752 Beratungsstellenleiterinnen und -leiter von Lohnsteuerhilfevereinen nach DIN 77700 geprüft. 461 Beratungsstellenleiter verfügten über ein so genanntes Teilzertifikat (Nachweis der fachlichen Qualifikation) und weiteren 262 Mitarbeitern, die selbst keine Beratungsstelle leiten, wurde ebenfalls per Urkunde die fachliche Sachkunde bescheinigt.
Die Verbände wollten dem Berufsbild der Berater in Lohnsteuerhilfevereinen die Anerkennung zu verschaffen, die der beruflichen Leistung dieser Personen gerecht wird und damit in der Öffentlichkeit den Stellenwert dieser Tätigkeit und ihr Ansehen manifestieren.
Angesichts der Entwicklung der Lohnsteuerhilfevereine bedeutet dies einen sehr großer Schritt in Richtung einer höheren der öffentlichen Reputation, nicht nur zugunsten der Vereine selbst, sondern in besonderem Maße zugunsten der dort tätigen Fachleute.
Die Qualität der Dienstleistungen, die von den Beratern der Lohnsteuerhilfevereine erbracht wird, wird von einer neutralen Stelle überprüft und bewertet und – wenn die Anforderungen erfüllt sind – in einer Urkunde bescheinigt.
Mit diesem Zertifikat wird bestätigt, dass
die fachliche Arbeit,
die Durchführung der steuerlichen Beratung,
die Organisationsabläufe in der vom Zertifikatsinhaber geleiteten Beratungsstelle und
deren technische Ausstattung
den Vorgaben der DIN-Norm entsprechen.
Erhöhte Werbewirksamkeit
Dass mit diesem Qualifikationsnachweis auch die werbewirksame Darstellung der von dem zertifizierten Berater geleiteten Beratungsstelle deutlich verbessert wird, liegt auf der Hand.
Zur Verdeutlichung muss man sich nur die Frage stellen, wie man sich verhalten würde, wenn man als potentielles Mitglied eine Beratungsstelle suchen und dabei feststellen würde, dass es in der näheren Umgebung einerseits Beratungsstellen gibt, die von zertifizierten Beratern geleitet werden, und andererseits solche, die von Beratern geleitet werden, die einen entsprechenden Qualifikationsnachweis nicht erbringen können.
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Wahl auf die Beratungsstelle mit dem zertifizierten Leiter fällt, dürfte sehr groß sein; und die meisten anderen Menschen würden sich ebenso verhalten.