Änderungen beim Berufsrecht für LStHV
Mit dem Gesetzentwurf zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistungen in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe sollen die Vorschriften zur beschränkten Hilfeleistung (bisher § 4 StBerG), zu den Ausnahmen vom Verbot der Hilfeleistung (§ 6 StBerG) sowie insbesondere die Vorschriften für Lohnsteuerhilfevereine (§§ 13 – 31 StBerG) modernisiert werden.
Nachfolgend können Sie die aktuellen Gesetzgebungsmaterialien downloaden:
Der Zeitplan ist wie folgt vorgesehen:
15.11.2023 Bundestag Finanzausschuss 1. Durchgang
31.01.2024 Abschließende Beratung im BT-Finanzausschuss
02.02.2024 Bundestag 2./3. Lesung
07.03.2024 Beratung im BR-Finanzausschuss
22.03.2024 2. Beratung Bundesrat
Das Gesetz soll am 1. Mai 2024 in Kraft treten.
Eine Bewertung der Änderungen werden wir nach Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens vornehmen.