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27.02.2020

Tagung des BVL-Arbeitskreises Steuern

Der Arbeitskreis Steuern des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine tagte am 27. Februar 2020 turnusgemäß in Bensheim an der hessischen Bergstraße. Vorstandsmitglieder des Verbandes sowie Mitarbeiter der steuerfachlichen Abteilungen der Mitgliedsvereine und die BVL-Geschäftsführer erörterten gemeinsam die Überarbeitung des Steuerkonzeptes des Verbandes für das Jahr 2020.  Ein Schwerpunkt in diesem Jahr waren steuerliche Maßnahmen zum Klimaschutz.

Der BVL betont in diesem Zusammenhang, dass die Entfernungspauschale seit jeher diejenigen Steuerpflichtigen besonders begünstigt, die öffentliche Verkehrsmittel, Fahrgemeinschaften oder beispielsweise auch das Fahrrad nutzen. Obwohl in diesen Fällen die tatsächlichen Kosten häufig erheblich niedriger ausfallen als Aufwendungen für Fahrten mit einem privaten Pkw, kann dennoch derselbe Betrag steuermindern geltend gemacht werden.

Ungeachtet dieser Lenkungswirkung dient die Entfernungspauschale vorrangig der Berücksichtigung des objektiven Nettoprinzips, d.h. dem steuerlichen Abzug erwerbsbedingter Aufwendungen.

Die Neufassung des Steuerkonzeptes 2020 wird anlässlich des Verbandstages am 28. Mai 2020 veröffentlicht.

 

 

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