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20.12.2021

BVL-Vorstandsschulung am 2. und 3. Dezember 2021

Die diesjährige Vorstandsschulung des BVL fand vom 2. bis 3. Dezember 2021 in AMERON Hotel ABION Spreebogen Berlin in hybrider Form statt.

Der steuerfachliche Teil wurde vom Dozenten Rudolf Gramlich, Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland (LHRD) e.V. gestaltet. Rudolf Gramlich referierte über die aktuellen Steuerrechtsänderungen aus der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen zur Vorbereitung auf die neue Beratungssaison.

Der Verbandsprecher Ingo Bettels berichtete über aktuelle steuerpolitische Themen und stellte die im Jahr 2021 geführten Gespräche des BVL mit finanzpolitischen Sprechern und Referenten, Finanzverwaltung und Verbänden vor. Im Weiteren erläuterte Ingo Bettels die aktuellen Verbandsaufgaben während der Koalitionsverhandlungen und die zentralen Anliegen des BVL: Erhalt der Entfernungspauschale, Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine bei kleinen Photovoltaikanlagen, keine Ausweitung des Arbeitnehmerpauschbetrags und Fortführung der Homeoffice-Pauschale. 

Referentin Jana Bauer hielt einen Vortrag zum Geldwäschegesetz – Update zum Sachstand. Zunächst erläuterte sie die Verpflichtungen der Lohnsteuerhilfevereine und die sich daraus ergebenden Handlungsnotwendigkeiten. Anschließend berichtete sie über den Ablauf der aufsichtsrechtlichen Prüfungen und die Anforderungen der Aufsichtsbehörden zur Umsetzung der geldwäscherechtlichen Vorgaben.

Anschließend gab der Geschäftsführer Uwe Rauhöft einen umfassenden Überblick zum Berechtigungsmanagement für Lohnsteuerhilfevereine (Vollmachtsdatenbank), mit dem nunmehr die Erfassung und Übermittlung der Vollmachtsdaten durch Lohnsteuerhilfevereine ermöglicht wurde. Uwe Rauhöft erläuterte die Vorgehensweise bei der Qualifizierung der Zertifikate zur elektronischen Übersendung von Vollmachtsdaten an die Finanzverwaltung und gab praktische Hinweise zur Anwendung der mit Qualifizierung verbundenen Funktionen.

Während der Veranstaltung hatten die vor Ort anwesenden und online zugeschalteten Vertreter der Mitgliedsvereine die Möglichkeit, Fragen an die vortragenden Personen zu richten. 

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