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BVL als Sachverständiger beim Finanzausschuss des Deutschen Bundestages
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages führte am 25. Mai 2020 eine Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise durch.
Der als Sachverständiger vom Finanzausschuss benannte BVL wurde durch den Geschäftsführer Uwe Rauhöft vertreten. Geschäftsführer Rauhöft beantwortete Fragen von Abgeordneten zum Thema Kurzarbeitergeld und Home-Office.
Mit dem „Corona-Steuerhilfegesetz“ sollen Zuschüsse der Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld steuerfrei gestellt werden. Strittig ist die Obergrenze, die an die sozialversicherungsrechtliche Regelung angelehnt ist.
Zur vollständigen Stellungnahme des BVL ...