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30.03.2023

Besuch bei MdB Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion

MdB Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, traf sich am 30. März 2023 mit dem Vorstandsvorsitzenden Uwe Rauhöft und dem Geschäftsführer Erich Nöll des BVL zu einem steuerpolitischen Austausch.

Im Rückblick zur Gesetzgebung des vergangenen Jahres hoben die BVL-Vertreter die steuerlichen Änderungen bei PV-Anlagen und zur Berücksichtigung von Werbungskosten im Home-Office hervor. Die erst im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens erfolgte Änderung zum Zusammenführen der Regelungen für das häusliche Arbeitszimmer und der Homeoffice-Pauschale sei eine zielgenaue gelungene Lösung, die den Abzug wesentlich vereinfacht.

Im Mittelpunkt des mehr als einstündigen Gesprächs stand das aktuelle Vorhaben der Bundesregierung einer Kindergrundsicherung. Herr Schrodi verdeutlichte, dass innerhalb der Regierungsfraktionen Einigkeit darüber bestehe, dass das im Koalitionsvertrag vereinbarte Gesetzesvorhaben in diesem Sommer umgesetzt werde und dass dabei perspektivisch die Entlastung für jedes Kind gleich hoch ausfallen müsse. Derzeit entlaste der Kinderfreibetrag Steuerpflichtige, die den Spitzensteuersatz inklusive der so genannten Reichensteuer (45%) zahlten, mit ca. 335 Euro und liege damit deutlich über der Entlastung durch das gerade auf 250 Euro erhöhte Kindergeld, mit denen sich die Mehrheit der Steuerpflichtigen zufriedengeben müssten.

Die BVL-Vertreter machten deutlich, dass sie zur Reduzierung der offenkundigen Finanzierungslücke die diskutierte Reduzierung des Freibetrags für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA) für keinen gangbaren Weg halten. Im Gegenteil, der Verband setze sich seit Jahren für eine Anhebung dieses Betrages ein. Außerdem betonten Sie, dass die Regelungen zur Kindergrundsicherung im Steuerrecht verbleiben und weiterhin der Finanzgerichtsbarkeit unterliegen sollten.

Weitere Themen waren die anstehende Gesetzgebung zur Rentenbesteuerung und ein Austausch zur Entfernungspauschale. Die Gesprächspartner waren sich darüber einig, dass die steigenden Mobilitätskosten weiterhin steuerlich als Werbungskosten berücksichtigt werden müssen.

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