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02.03.2023

Rentner zahlen aufgrund der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2022 keine höheren Steuern!

Bin ich in die Steuerpflicht gerutscht oder muss ich mehr Steuern zahlen? Diese Frage stellen sich rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner Jahr für Jahr aufs Neue. Rentenerhöhungen erhalten Rentner regelmäßig jedes Jahr ab dem 1. Juli. Um wie viel Prozent die Rente erhöht wird, orientiert sich an der Entwicklung des Lohnniveaus. Dabei gibt es eine Differenz bei der Rentenerhöhung zwischen den West- und den Ost-Bundesländern. Fiel die Rentenerhöhung im Westen 2021 noch ganz aus und betrug im Osten lediglich 0,72 Prozent, so gab es 2022 ansehnliche Steigerungen von 5,35 Prozent im Westen und 6,12 Prozent im Osten.

War bei Renteneintritt noch ein bestimmter Prozentsatz (Rentenfreibetrag) steuerfrei, so werden alle folgenden Rentenerhöhungen immer zu 100 Prozent versteuert. Dadurch kann es passieren, dass allein aufgrund der Rentenerhöhung eine Steuerpflicht entsteht oder aber die Steuerzahlungen höher ausfallen.

 

Höherer Grundfreibetrag sorgt für moderate Steuer

Für 2022 tritt dieser Effekt jedoch nicht ein. Die deutliche Anhebung des so genannten steuerlichen Grundfreibetrags um 603 Euro auf 10.347 Euro verhindert dies. Auch diejenigen Rentner, die bereits Steuern auf ihre Rente zahlen müssen, werden 2022 aufgrund des erhöhten Grundfreibetrags und des verbesserten Steuertarifs von einer weiteren Steuererhöhung verschont, resümiert Erich Nöll, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL). „Daran ändert auch die steuerpflichtige 300-Euro-Energiepreispauschale aus dem Dezember 2022 nichts.“

 

Wer nichts weiter als eine gesetzliche Rente bezieht, bleibt oft von der Steuer verschont

Vielen Menschen im Ruhestand bleibt die Steuer erspart. Wie der BVL errechnet hat, muss zum Beispiel keine Steuern zahlen, wer 2022 in Rente ging und im Jahr 2022 ausschließlich maximal 14.768 Euro gesetzliche Bruttorente inklusive der 300-Euro-Energiepreispauschale bezogen hat. Für ältere Jahrgänge sind je nach dem Jahr des Rentenbeginns höhere Rentenbeträge steuerfrei. Bei Altrentnern (Eintritt vor 2005) sind dies noch über 20.000 Euro.

Die doppelten Beträge aus der folgenden Tabelle gelten für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner.

Steuerfreie gesetzliche Bruttorente 2022

Renten-
beginn

Rentengebiet West

Rentengebiet Ost

Jahresrente 1)

Monatsrente 2)

Jahresrente 1)

Monatsrente 2)

Bis 2005

20.248 €

1.731 €

18.822 €

1.615 €

2006

19.717 €

1.686 €

18.410 €

1.580 €

2007

19.279 €

1.648 €

18.065 €

1.550 €

2008

18.957 €

1.621 €

17.854 €

1.532 €

2009

18.571 €

1.588 €

17.586 €

1.509 €

2010

18.124 €

1.550 €

17.222 €

1.478 €

2011

17.789 €

1.521 €

16.952 €

1.455 €

2012

17.423 €

1.490 €

16.758 €

1.438 €

2013

17.044 €

1.457 €

16.562 €

1.421 €

2014

16.737 €

1.431 €

16.329 €

1.401 €

2015

16.511 €

1.412 €

16.187 €

1.389 €

2016

16.260 €

1.390 €

16.052 €

1.377 €

2017

15.972 €

1.366 €

15.828 €

1.358 €

2018

15.707 €

1.343 €

15.596 €

1.338 €

2019

15.435 €

1.320 €

15.366 €

1.319 €

2020

15.082 €

1.290 €

15.051 €

1.292 €

2021

14.979 €

1.281 €

14.979 €

1.285 €

2022

14.768 €

1.263 €

14.768 €

1.267 €

                               1.  Bruttorente inklusive 300 Euro Energiepreispauschale.  
                                2.  Monatsrente zweites Halbjahr 2022 gerechnet mit 3,05 % Beitrag zur Pflegeversicherung,
                                      7,95 % zur Krankenversicherung (durchschnittlicher Zusatzbeitrag).  

                                                               Quelle: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL)

„Grundsätzlich sollten alle Rentner, die Steuern entrichten müssen, darauf achten, dass alle möglichen Abzugspositionen angesetzt werden“, rät Nöll. „Jeder sollte nur so viel Steuern wie nötig zahlen. Deshalb ist eine sorgfältig ausgefüllte Steuerklärung wichtig.“

Das Finanzamt muss neben dem Rentenfreibetrag auch Ausgabeposten wie die Basisbeiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung, Krankheitskosten, Spenden, Aufwendungen für Handwerker und Helfer im Haushalt steuermindernd berücksichtigen. „Dadurch werden häufig auch dann, wenn die Rente über den Werten in der obigen Tabelle liegt, nach Abgabe der Steuererklärung keine Steuern fällig“, sagt Erich Nöll. Wie hoch die Einkommensteuer für 2022 jeweils ausfällt, steht letzten Endes erst nach der Steuererklärung fest.

„Was viele nicht wissen: Das Finanzamt schreibt den persönlichen Rentenfreibetrag einmal lebenslang fest und ermittelt ihn nicht nach jeder alljährlichen Rentenerhöhung wieder neu“, erläutert Nöll. „Das passiert nur bei gesetzlichen Änderungen wie zum Beispiel bei der Mütterrente.“

Der Rentenfreibetrag wird Jahr für Jahr für jeden neuen Rentenjahrgang geringer. Begann zum Beispiel die gesetzliche Rente im letzten Jahr, sind 18 Prozent der Bruttorente steuerfrei und 82 Prozent steuerpflichtig. Bei Rentenbeginn bis zum Jahr 2005 waren nur 50 Prozent steuerpflichtig.

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