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20.06.2019

Petition an den Deutschen Bundestag gegen Zweiklassenbehandlung behinderter Menschen im Steuerrecht

Behinderte Menschen können für höheren Aufwand, der ihnen im Alltag aufgrund ihrer Einschränkungen entsteht, die Einkommensteuer mindernde Pauschbeträge geltend machen. Die Höhe der Behindertenpauschalen richtet sich nach dem vom Versorgungsamt festgestellten Behinderungsgrad. Allerdings gilt eine wesentliche Einschränkung. Bei einem Behinderungsgrad von weniger als 50 werden die Pauschalen in der Regel nur gewährt, wenn eine Einschränkung der körperlichen Beweglichkeit vorliegt. Das bedeutet, dass Menschen mit psychischen oder anderen Behinderungen wie Diabetes in diesen Fällen keine pauschale Steuerermäßigung erhalten.

Diese „Zweiklassenbehandlung“ wird von vielen Betroffenen als ungerecht empfunden. Ein selbst Betroffener hat deshalb beim Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht, um eine gesetzliche Änderung zu erreichen.

Der Bundesverband Lohnsteuervereine (BVL) unterstützt dieses Anliegen. Nach Auffassung des Verbandes stammt die geltende Zweiteilung aus einer Zeit, in der bestimmte persönliche Einschränkungen, die nicht auf den ersten Blick äußerlich erkennbar waren, nicht als Behinderung anerkannt waren“, stellt Geschäftsführer Uwe Rauhöft fest.

„Mittlerweile hat sich ein wichtiger gesellschaftlicher Wandel bei der Kenntnis und Akzeptanz von Krankheiten und gesundheitlichen Einschränkungen vollzogen“, schätzt BVL-Geschäftsführer Uwe Rauhöft ein. Es ist deshalb überfällig, dass alle Formen von Behinderung auch im Steuerrecht gleich behandelt werden. Mehraufwendungen für Hilfe im Haushalt und täglichen Leben, die von den Pauschbeträgen abgedeckt werden, entstehen auch bei psychischen und anderen, bisher ausgeschlossenen Behinderungen.

Der BVL bittet deshalb alle Bürger, die Forderung zu unterstützen und die Petition online auf der Homepage des Bundestages zu unterzeichnen:

epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2019/_01/_02/Petition_89647.html

Die Seite kann sowohl über einen PC als auch über Smartphone eröffnet werden. Wer keinen Internetzugang hat, kann Freunde oder Bekannte darum bitten, die abgefragten persönlichen Daten einzutragen.

Wichtig ist, dass die Unterzeichnung bis zum 11. Juli 2019 erfolgen muss, um die erforderliche Stimmenanzahl zu erreichen.

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