Die Leistungen der Lohnsteuerhilfevereine
Alle Leistungen sind mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten
Dazu gehören:
- Erstellung der Einkommensteuererklärung im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis
- Ermittlung des voraussichtlichen steuerlichen Ergebnisses
- Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs mit dem Finanzamt
- Prüfung der Einkommensteuerbescheids
- Einspruchseinlegung gegen den Steuerbescheid
- Klageverfahren vor den Finanzgerichten
- Steuerliche Begleitung bei anhängigen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und vor dem Bundesverfassungsgericht
- Kindergeldanträge
- Stellung der Anträge und Prüfung der ergehenden Bescheide bei Anträgen auf
- Lohnsteuerermäßigung
- Nichtveranlagung
- Erstattung von Kapitalertragsteuern
- Altersvorsorgezulage
- Wohnungsbauprämie - Ganzjährige Beratung, unter anderem
- über Steuersparmöglichkeiten im Rahmen der Einkommensteuererklärung
- Gestaltungsberatung bei der Nutzung eines Firmen-PKWs
- im Zusammenhang mit der steuerlichen Förderung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge
Riester-, Rürup-Rente, Eigenheimrentengesetz (Wohn-Riester)
- Überprüfung von Gehaltsabrechnungen
- Beratung zur Wahl der günstigsten Steuerklasse
- Arbeitgeberaufgaben bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und
Kinderbetreuungskosten