Detail

12.03.2021

Tagung des Arbeitskreises Steuern

Der Arbeitskreis Steuern des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine tagte am 12. März 2021 turnusgemäß in Bensheim an der hessischen Bergstraße. Wegen der Corona-Pandemie fand die Veranstaltung im so genannten Hybrid-Modus statt. Ein Teil der Teilnehmer - BVL-Vorstände, Mitarbeiter der steuerfachlichen Abteilungen der Mitgliedsvereine sowie die Geschäftsführung - waren unter Wahrung der Hygieneregeln in Bensheim vor Ort anwesend, weitere Teilnehmer online zugeschaltet. Gemeinsam erörterten sie die Überarbeitung des Steuerkonzeptes des Verbandes für das Jahr 2021. 

Schwerpunkte waren in diesem Jahr die steuerlichen Maßnahmen aufgrund der Corona Pandemie, die Regelungen  zum Homeoffice, Arbeitszimmer und in diesem Zusammenhang auch die Mobilitätsprämie und Entfernungspauschale. Letztere dient  vorrangig der Berücksichtigung des objektiven Nettoprinzips, d.h. dem steuerlichen Abzug erwerbsbedingter Aufwendungen. Der Verband fordert eine Anpassung dieser Pauschale an die regelmäßig entstehenden Kosten und hält hierfür einen Betrag von 0,42 Euro als sachgerecht. Dabei wird -  wie bisher -  lediglich die Entfernung, sprich d.h. nur eine Wegstrecke berücksichtigt. Die Forderung orientiert sich an dem Betrag, den Steuerberatern laut Steuerberatervergütungsverordnung bei Dienstfahren pro gefahrenen Kilometer in Rechnung stellen.

Die Neufassung des Steuerkonzeptes 2021 wird anlässlich des Verbandstages am 10. Juni 2021 veröffentlicht werden.

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