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BVL beim BMF-Roundtable zum Bürokratieabbau im Steuerrecht
Der BVL wurde vom Bundesministerium der Finanzen zum Roundtable zum Bürokratieabbau im Steuerrecht am 16. September 2024 eingeladen.
Ziel der Veranstaltung war es über neue Vorschläge zum Bürokratieabbau zu diskutieren. Im Vorfeld des Roundtable nutzte der BVL die Gelegenheit mit einer Stellungnahme neue Vorschläge einzureichen.
Im Rahmen der Diskussionsrunde betonte Uwe Rauhöft, BVL-Vorstandsvorsitzender, dass die die medienbruchfreie Kommunikation zwischen der Finanzverwaltung und den steuerberatenden Berufen das Fundament für die weitergehende Digitalisierung im Steuerverfahren und den damit verbundenen Bürokratieabbau darstellt und daher prioritär behandelt werden sollte.
Daneben verwies Uwe Rauhöft darauf, dass das Steuerrecht mit weiteren Rechtsgebieten, vor allem mit dem Sozialrecht, vielfach verzahnt ist. Das Steuerrecht liefert Bezugsgrößen für Sozialleistungen, die wiederum bei der Steuerberechnung Berücksichtigung finden. Durch eine Vereinheitlichung der Begrifflichkeiten, der verfahrensrechtlichen Vorschriften und Bemessungsgrundlagen könnte unnötige Bürokratie abgebaut werden.