Detail
Öffentliche Anhörung zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Am 13. April 2026 nahm der BVL als Sachverständiger auf Einladung der SPD-Bundestagsfraktion an der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages im Paul-Löbe-Haus zur Änderung des Neunten Steuerberatungsgesetzes teil.
Zentrale Forderung des BVL ist der Wegfall der betragsmäßigen Grenzen bei der Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen. Die Geschäftsführerin des BVL, Jana Bauer, begrüßt diese Änderung ausdrücklich und bewertet sie als sachgerecht und notwendig.
Die bisherigen Einkommensgrenzen führen in der Praxis zu teilweise widersprüchlichen Ergebnissen, da sie nicht die steuerliche Komplexität eines Falles abbilden. Bereits inflationsbedingte Einkommensentwicklungen können dazu führen, dass identische Sachverhalte aus der Beratungsbefugnis herausfallen. Auch die Anzahl der vermieteten Objekte im Rahmen der Vermietung und Verpachtung liefert keine Aussage über die Komplexität.
Die Geschäftsführerin des BVL betonte, dass die bestehende Praxis der Lohnsteuerhilfevereine seit mehr als 60 Jahren eine verlässliche Bearbeitung auch komplexer Sachverhalte umfasst. Insgesamt trägt die Abschaffung der Betragsgrenzen der veränderten Lebensrealität mit kombinierten Einkunftsarten Rechnung. Gleichzeitig wird der Zugang zu qualifizierter und kostengünstiger steuerlicher Beratung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner gestärkt.
In seiner Stellungnahme begrüßt der BVL außerdem die Erweiterung des Satzungszwecks bezüglich der zu erbringenden Rechtsdienstleistungen und die Ausweitung der Leitungsbefugnis von Beratungsstellenleitern von zwei auf drei Beratungsstellen.

