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07.10.2024

Öffentliche Anhörung zum Steuerfortentwicklungsgesetz

Der BVL war am 7. Oktober 2024 von der SPD-Bundestagsfraktion als Sachverständiger zur öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz) sowie zum Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 eingeladen.

Das Steuerfortentwicklungsgesetz sieht unter anderem die Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren, die Anhebung des Kindergelds und der Kinderfreibeträge vor. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums beabsichtigen die Regierungsfraktionen die Freistellung des Existenzminimums der einkommensteuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger für das Jahr 2024.

Im Vorfeld der öffentlichen Anhörung nutzte der BVL die Gelegenheit, mit einer Stellungnahme Verbesserungsvorschläge einzubringen.

Im Rahmen der Anhörung betonte Uwe Rauhöft, BVL-Vorstandsvorsitzender, dass das Faktorverfahren das Ehegattensplitting beim Lohnsteuerabzug abbildet und zu einer gerechteren Aufteilung der Lohnsteuer auf die Ehepartner oder Personen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft führt. Zudem verdeutlichte Uwe Rauhöft, dass der Wegfall der Steuerklassenkombination III / V Auswirkungen auf die Höhe von Lohnersatzleistungen hat, die je nach bisheriger Steuerklasse Vor- oder Nachteile bringt.

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