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01.12.2025

Öffentliche Anhörung zum Aktivrentengesetz

Am 1. Dezember 2025 nahm der BVL als Sachverständiger auf Einladung der CDU/CSU- Bundestagsfraktion an der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Aktivrentengesetzes teil.

Die Aktivrente soll die Erwerbstätigkeit von Rentnerinnen und Rentnern über die Regelaltersgrenze hinaus durch zusätzliche finanzielle Anreize fördern. Hierfür soll ein Betrag von bis zu 2.000 EUR monatlich steuerfrei gestellt werden, sofern Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit vorliegen, für die der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet.

Grundsätzlich unterstützt der BVL Maßnahmen, die dem Fachkräftemangel entgegenwirken können. Aus steuersystematischer Sicht hält der BVL es aber für erforderlich, die steuerfreien Einnahmen aus der Aktivrente dem Progressionsvorbehalt zu unterstellen, um dem Prinzip der Leistungsfähigkeit Rechnung zu tragen.

Die Geschäftsführerin des BVL - Jana Bauer - betonte in der Anhörung, dass der vom Bundesrat vorgeschlagene Werbungskostenabzug erst oberhalb des neuen Steuerfreibetrags nicht angemessen sei. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer könnten faktisch keine Werbungskosten geltend machen. Ebenso muss der Abzug von Sonderausgaben, wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, weiterhin möglich sein. Ein Abzugsverbot würde die Anreizwirkung der Aktivrente erheblich beeinträchtigen.

In seiner Stellungnahme fordert der BVL zudem die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Aktivrente auf Selbständige. Insbesondere versicherungspflichtige Selbständige, wie etwa Beratungsstellenleiter ohne eigene Angestellte, sollten gleichermaßen von der Aktivrente profitieren wie Beschäftigte in nichtselbständigen Arbeitsverhältnissen.

 

 

 

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