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31.08.2020

Gespräch mit Thomas Eigenthaler, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft

Thomas Eigenthaler, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft empfing am 31. August 2020 Vertreter des BVL zu einem Meinungsaustausch über aktuelle steuerpolitische Themen. Im Mittelpunkt der Erörterung standen die Anforderungen aus der Corona-Pandemie.

BVL-Verbandssprecher Ingo Bettels, Geschäftsführer Uwe Rauhöft, Thomas Eigenthaler und Rafael Zender, DStG-Bundesgeschäftsführer, stimmten darin überein, dass Steuerpflichtige, die in der Pandemie von zuhause aus arbeiten, eine Entlastung erhalten sollten. Für diejenigen, die über kein abgeschlossenes Arbeitszimmer verfügten, dürfte ein pauschaler Abzugsbetrag das geeignetste Instrument sein.

Ein weiteres Thema waren die steuerlichen Folgen des Kurzarbeitergeldes, das durch den sogenannten Progressionsvorbehalt den Steuersatz für das übrige Einkommen erhöht. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft geht davon aus, dass eine Vielzahl zusätzlicher Steuererklärungen eingereicht und von der Steuerverwaltung bearbeitet werden müssten. Zudem kann sich für Betroffene eine Nachzahlung ergeben. Die Berücksichtigung von Lohnersatzleistungen entspricht der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, betonten die BVL-Vertreter. Falls eine Aussetzung des Progressionsvorbehalts erfolgen sollte, müsse diese auch für Arbeitslosengeld und andere Ersatzleistungen gelten.

Die Vertreter des BVL übergaben Herrn Eigenthaler die aktualisierte Auflage des BVL-Steuerkonzeptes.  

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