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Gespräch mit Dr. Bösinger, verbeamteter Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen
Am 2. September 2025 trafen sich der verbeamtete Staatssekretär Dr. Bösinger, der Unterabteilungsleiter Herr Rochow und der Referent des Berufsrechtsreferats Herr Mink vom Bundesministerium der Finanzen mit dem Vorstandsvorsitzenden Uwe Rauhöft und dem stellvertretenden Geschäftsführer David Martens des BVL zu einem berufs- und steuerrechtlichen Austausch.
Im Mittelpunkt des Gesprächs stand das Steuerberatungsgesetz. Die Vertreter des BVL begrüßten insbesondere den geplanten Wegfall der Einnahmegrenze, die Ergänzung des Vereinszwecks sowie die Ausweitung der Leitungsbefugnis auf drei Beratungsstellen. Diskutiert wurde zudem die Neuregelung zur Mitgliedervertreterversammlung nach § 26 Abs. 2 StBerG-E. Der BVL verdeutlichte den rechtlichen Widerspruch dieser Regelung im Vergleich zu bestehenden Vorgaben für Genossenschaften und Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit. Aus der Sicht der BVL-Vertreter sollte eine Streichung der Einschränkung des passiven Wahlrechts von Beratungsstellenleitungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens vorgenommen werden. Verfahrenstechnisch soll der Referentenentwurf am 22. Oktober 2025 im Kabinett beraten werden, der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist für das Frühjahr 2026 vorgesehen.
Ein weiteres Gesprächsthema war das Hessische Pilotprojekt „Die Steuer macht jetzt das Amt“. Zwischen den Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen und des BVL herrschte Einigkeit darüber, dass im Rahmen eines Steuervorschlags bzw. einer Amtsveranlagung das objektive Nettoprinzip nicht zu Ungunsten der Steuerpflichtigen eingeschränkt werden darf.
Die Gesprächsteilnehmer vereinbarten den Austausch fortzuführen.

