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05.06.2025

Arbeitnehmerbesteuerung in der 21. Legislaturperiode

Am 5. Juni 2025 fand im Bundespresseamt am Reichstagufer der Verbandstag unter dem Motto „Arbeitnehmerbesteuerung in der 21. Legislaturperiode“ statt. Gleich zwei Staatssekretäre konnte der BVL im Rahmen des Verbandstages begrüßen: den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen – Michael Schrodi MdB – und die Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung – Prof. Dr. Luise Hölscher.

Zahlreiche Teilnehmer aus den Mitgliedsvereinen, befreundeten Organisationen, Vertretern aus Politik und Wissenschaft machten den Verbandstag zu einem vollen Erfolg.

Der Vorstandsvorsitzende – Uwe Rauhöft – legte in seiner Begrüßungsrede das Hauptaugenmerk auf die wesentlichen arbeitnehmersteuerlichen Bestandteile des Koalitionsvertrags und die Zukunft der Lohnsteuerhilfevereine. Als Selbsthilfeeinrichtung sind die Vereine in der gesellschaftlichen Mitte der Bevölkerung verwurzelt und als steuerlicher Berater sowie als Arbeitgeber wichtiger Bestandteil des städtischen und ländlichen Raums. Dabei unterliegt die Hilfeleistung der Lohnsteuerhilfevereine hohen berufsrechtlichen Anforderungen und einer behördlichen Aufsicht. Damit die Lohnsteuerhilfevereine ihre wichtige gesellschaftliche Aufgabe weiterhin in vollem Umfang erfüllen können, muss der regulatorische Rahmen an aktuelle Erfordernisse angepasst werden. Bereits in der letzten Legislaturperiode gab es Konsens zu wichtigen Anpassungen im Steuerberatungsgesetz, die aus anderen Gründen, außerhalb der für die Lohnsteuervereine geltenden Normen, nicht beschlossen wurden. Die Lohnsteuerhilfevereine und ihre Mitglieder setzen darauf, dass mit der handlungsfähigen neuen Bundesregierung schnell ein neuer Anlauf erfolgt.

Anschließend gab Meinhard Wittwer, Vizepräsident des Bundesfinanzhofs, den Teilnehmern einen kurzweiligen Einblick in die aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung zur Besteuerung von Arbeitnehmereinkünften. Themenschwerpunkte waren Fahrkosten zum Studienort bei einem Teilzeitstudium, Umzugskosten wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers, die Höhe und Berechnung des Schonvermögens einer unterhaltenden Person und der Zeitpunkt der Steuerermäßigung nach § 35c EStG bei einer energetischen Maßnahme bei vereinbarter Ratenzahlung.

Michael Schrodi MdB, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, unterstrich in seinem Impulsreferat ebenfalls die gesellschaftliche Rolle der Lohnsteuerhilfevereine. Er machte zudem deutlich, dass sich der Begriff des typischen Arbeitnehmers und der damit verbunden Einkünfte gewandelt hat und die Vereine auch die nächsten Jahrzehnte eine wesentliche Rolle im Bereich der steuerlichen Beratung einnehmen werden. Hinsichtlich der gescheiterten Reform des Steuerberatungsgesetzes in der 
20. Legislaturperiode versprach der Parlamentarische Staatssekretär, dass ein neuer Anlauf erfolgen wird und die Positionen der Vereine sich hier wiederfinden werden.  

Die hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion mit den Bundestagsabgeordneten und Steuerexperten Prof. Dr. Matthias Hiller (CDU/CSU), Parsa Marvi (SPD), Katharina Beck (Bündnis90/DIE GRÜNEN) und Uwe Rauhöft, Vorstandsvorsitzender des BVL, wurde von Steuerberater Tobias Gerauer, dem stellvertretenden BVL-Vorstandsvorsitzenden, moderiert. Die Podiumsteilnehmer diskutieren angeregt über die steuerlichen Aspekte des Koalitionsvertrags und gaben einen Ausblick auf die zukünftigen Projekte des Finanzausschusses.

Der späte Nachmittag stand im Zeichen des Spannungsverhältnisses zwischen Vereinfachung und leistungsgerechter Besteuerung. Prof. Dr. Frank Hechtner, Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der FAU, eröffnete den Tagesordnungspunkt mit einem Impulsbeitrag, der auf der einen Seite die rechtlichen Grenzen der Typisierung aufzeigte und auf der anderen Seite die wesentlichen Ergebnisse seiner Studie zur ökonomischen Wirkung der einkommensteuerlichen Entfernungspauschale auf das Pendelverhalten von Steuerpflichtigen vorstellte. Daran anknüpfend diskutiere Prof. Dr. Hechtner gemeinsam mit Prof. Dr. Luise Hölscher, Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Nils Weith, Ministerialdirektor a.D. und dem BVL-Vorstandsvorsitzenden Uwe Rauhöft über Möglichkeiten der Vereinfachung, deren rechtlichen und gesellschaftlichen Schranken sowie die optimale digitale Ausgestaltung des Veranlagungsprozesses. 

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