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Anhörung zum 2. Familienförderungsgesetz vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages
Am 28. September 2020 fand vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum 2. Familienförderungsgesetz statt. Der BVL war einer von acht geladenen Sachverständigen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. Geschäftsführer Uwe Rauhöft beantwortete in der eineinhalbstündigen Anhörung verschiedene Fragen von Abgeordneten, so zur vorgesehenen Anhebung des Kindergeldes und Kinderfreibetrags, zur Änderung des Steuertarifs und zu Vorschlägen für Entlastung von Arbeitnehmern, die aufgrund der Corona-Pandemie besondere berufliche Belastungen auf sich nehmen.
Die Anhörung wurde vom Parlamentsfernsehen aufgezeichnet (Link).
Die schriftliche Stellungnahme des BVL steht kann hier heruntergeladen werden.