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07.11.2022

Öffentliche Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Jahressteuergesetz 2022

Der BVL war einer von neun geladenen Sachverständigen, die am 7. November 2022 bei der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 Fragen von Abgeordneten beantworteten.

Der Vorstandsvorsitzende Uwe Rauhöft, der den BVL auf der Anhörung vertrat, begrüßt die vorgesehene Anhebung der Homeoffice-Pauschale durch die Ausweitung der absetzbaren Arbeitstage pro Jahr. Diese Maßnahme ist sinnvoll, weil sich nun die Homeoffice-Pauschale in viel mehr Fällen auswirken kann. Die geplante Neuregelung zum Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmers führt zwar zu Erleichterungen und Bürokratieabbau, enthält aber zwei wesentliche Einschränkungen, die der BVL als kritisch ansieht. Die raumbezogene Anwendung der neuen Jahrespauschale sowie das neue Tatbestandsmerkmal der Dauerhaftigkeit führen in bestimmten Fällen zu einer Verschlechterung bei Steuerpflichtigen gegenüber der bisherigen Regelung.

Sehr begrüßt wurde vom BVL die Einführung einer Steuerbefreiung von Photovoltaikanlagen für kleine Anlagen, die zum Wegfall von Steuererklärungspflichten führt und dadurch bürokratische Hemmnisse für Investitionen abbaut. Die Überführung von einer Verwaltungsregelung in eine gesetzliche Regelung ist zielführend und dürfte Anreize setzen, in erneuerbare Energien zu investieren.

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