Detail

18.05.2026

Renten steigen um 4,24 Prozent zum 1. Juli 2026 – Steuerpflicht wächst mit

Zum 1. Juli 2026 steigen die gesetzlichen Renten in Deutschland um 4,24 Prozent. Die Anpassung stärkt die Einkommen der Ruheständler und setzt ein wichtiges Signal für die Alterssicherung. Gleichzeitig führen steigende Renten dazu, dass mehr Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen. 

Der Grund liegt in der Systematik der nachgelagerten Besteuerung: Der Rentenfreibetrag wird auf Basis der Jahresrente im ersten vollen Bezugsjahr ermittelt und anschließend dauerhaft festgeschrieben. Spätere Rentenerhöhungen sind vollständig steuerpflichtig. Dadurch steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente mit jeder Anpassung an. 

Auch Rentner sind in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig. Eine Abgabepflicht für die Steuererklärung entsteht jedoch erst bei Überschreiten des Grundfreibetrags durch die steuerpflichtigen Einkünfte. Laut dem Bundesministerium der Finanzen wurden infolge der Rentenerhöhung 2024 rund 114.000 Rentner erstmals abgabepflichtig, für 2025 wird mit weiteren rund 73.000 gerechnet. Auch wenn der Anstieg des Grundfreibetrags für das Jahr 2026 einen Teil der Erhöhungen bereits abfängt, ist für 2026 davon auszugehen, dass erneut Zehntausende Ruheständler profitieren und neu in die Abgabepflicht hineinwachsen, erklärt Annemarie Reiff, Referentin für Steuerpolitik und Öffentlichkeitsarbeit des BVL.

Der Verband empfiehlt daher, die individuelle steuerliche Situation frühzeitig zu prüfen. Insbesondere bei steigenden Renten, zusätzlichen Einkünften oder veränderten Lebensumständen sollte rechtzeitig Klarheit über eine mögliche Abgabepflicht geschaffen werden. Auch die Bildung finanzieller Rücklagen für etwaige Nachzahlungen gewinnt an Bedeutung. 

Steuerfreie Bruttorenten 2026

Der BVL hat unter Berücksichtigung der gesetzlichen Abzugstatbestände errechnet, bis zu welcher maximalen Jahresbruttorente je Renteneintrittsalter voraussichtlich keine Steuer zu bezahlen ist. Die nachfolgende Tabelle zeigt die maximale gesamte Jahresbruttorente und die Monatsrente im zweiten Halbjahr nach der Erhöhung. Der Betrag gilt pro Person. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können daher die Beträge verdoppeln. Die Tabelle gilt für gesetzliche Renten. 

„Es sind meistens noch mehr Kosten wie Handwerkerleistungen, Krankheitskosten, Spenden oder Haushaltshilfen absetzbar. Diese konnten wir aber in der Tabelle nicht berücksichtigen, weil sie sehr individuell sind“, erläutert Annemarie Reiff, Referentin des BVL. „Im Rahmen einer Steuererklärung können solche individuellen Kosten angesetzt werden. Erst dann zeigt sich, ob und in welcher Höhe wirklich Steuern gezahlt werden müssen.“

 

 Rentengebiet WestRentengebiet Ost
 RentenbeginnJahresbrutto-rente 1)Monatsrente 
2. Halbjahr 2)
Jahresbrutto-rente 1)Monatsrente 
2. Halbjahr 2)

(bis) 2005

22.183

1.887

20.783

1.768

2006

21.730

1.848

20.431

1.738

2007

21.351

1.816

20.134

1.713

2008

21.071

1.792

19.952

1.697

2009

20.732

1.764

19.757

1.681

2010

20.335

1.730

19.434

1.653

2011

20.036

1.704

19.160

1.630

2012

19.706

1.676

18.988

1.615

2013

19.361

1.647

18.811

1.600

2014

19.080

1.623

18.602

1.582

2015

18.871

1.605

18.473

1.571

2016

18.639

1.586

18.351

1.561

2017

18.370

1.563

18.147

1.544

2018

18.121

1.541

17.934

1.526

2019

17.864

1.520

17.722

1.508

2020

17.528

1.491

17.429

1.483

2021

17.429

1.483

17.362

1.477

2022

17.404

1.480

17.377

1.478

2023

17.465

1.486

17.465

1.486

2024

17.511

1.490

17.511

1.490

2025

17.549

1.493

17.549

1.493

2026

17.426

1.514

17.426

1.514

  1. gerechnet mit 3,6% Pflegeversicherung, 8,75% Krankenversicherung mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9%, abzüglich der Pauschbeträge für Werbungskosten 102 € und Sonderausgaben 36 €
  2. Monatsrente 2. Halbjahr nach Rentenerhöhung

Quelle: eigene Berechnung des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine e.V.

Hilfe bei der Steuererklärung bieten Experten eines Lohnsteuerhilfevereins für einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag. Beratungsstellen sind auf der Homepage des BVL e.V. zu finden (www.bvl-verband.de) oder lassen sich telefonisch erfragen (030-58 58 40 40). 

 

Ansprechpartnerin: 

Annemarie Reiff, LL.M. 

Referentin für Steuerpolitik und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: (030) 58 58 40 40 

E-Mail: info@bvl-verband.de

zurück

Beratungsstelle suchen!

Postleitzahl oder Stadt

Archiv

BVL · Reinhardtstraße 23 · 10117 Berlin · Telefon 030 / 58 58 404 - 0

Beratungsstelle suchen: