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19.09.2022

Minijobs attraktiver: Ab Oktober 70 Euro mehr im Monat steuerfrei

Ob Angestellte, Selbständige, Studenten oder Rentner – jeder kann mit einem Minijob ab Oktober 2022 bis zu 520 Euro im Monat steuerfrei dazu verdienen – 70 Euro mehr im Monat als bisher. Zugleich steigt ab dem 1. Oktober auch der Mindestlohn um 1,55 Euro auf 12,00 Euro pro Stunde. Diese Änderungen wurden im Sommer mit dem Mindestlohnerhöhungsgesetz (bmas.de unter Service/Gesetze) verabschiedet.

Was bedeutet das für Minijobber ab Oktober

„Die über 6 Millionen Minijobberinnen und Minijobber müssen nicht mehr ihre Arbeitszeit reduzieren, nur weil der Mindestlohn ab Oktober 2022 von 10,45 Euro auf 12,00 Euro steigt“, begrüßt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) die Neuerung. „Sie können wie bisher rund 10 Stunden in der Woche arbeiten, ohne dass die neue monatliche Verdienstgrenze von 520 Euro überschritten wird.“

„Beschäftigte bleiben im 520-Euro-Limit, wenn sie maximal 43,33 Stunden im Monat arbeiten“, resümiert Jana Bauer. „Verdienen sie mehr als den Mindestlohn von 12 Euro, reduziert sich die Stundenzahl entsprechend.“

Neu ist auch, dass künftig der Minijob-Status nicht mehr gefährdet ist, wenn der Mindestlohn steigt. Denn die Verdienstgrenze wurde dynamisch angepasst. Das heißt: Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Minijob-Grenze. Bis Ende September 2022 beträgt die monatliche Verdienstgrenze im Minijob noch 450 Euro.

Welche Vorteile hat ein Minijob?

Oft verdienen Studierende oder Menschen im Ruhestand mit einem Minijob etwas dazu.

Aber auch für Angestellte oder Flüchtlinge aus der Ukraine kann sich so ein Nebenjob lohnen. „Ein Minijob hat insbesondere steuerliche Vorteile“, erklärt Bauer. „Es werden nur
2 Prozent pauschale Lohnsteuer fällig. In der Regel übernimmt diesen Betrag der Arbeitgeber.“

Weiterer Vorteil: Minijobber müssen keine Beiträge für Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung zahlen. Nur für die Rentenversicherung müssen sie einen Teil der Beiträge selbst übernehmen. Das bringt etwas mehr Rente. Sie können sich allerdings von den Pflichtbeiträgen auf Antrag befreien lassen.

Bauer rät: „Nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen können einen Minijobber in ihrem Haushalt beschäftigen.“ Sie müssen dafür jeweils den Minijobber bei der Minijobzentrale (minijob-zentrale.de) anmelden.

Darf es auch mal mehr als 520 Euro im Monat sein?

Gerade in der Vorweihnachtszeit kann es schnell passieren, dass Minijobber mal mehr als 520 Euro im Monat verdienen. „Das ist kein Problem, wenn insgesamt im Arbeitsjahr im Schnitt die Verdienstgrenze für Minijobs eingehalten wird,“ erläutert Bauer.

Angenommen eine Studentin jobbt ab Oktober ein Jahr lang für monatlich 400 Euro. Dann kann sie einige Monate auch mal mehr verdienen, weil sie die Grenze von
6.240 (12 x 520) Euro noch nicht ausgeschöpft hat. Bis Ende September liegt die Jahresgrenze noch bei 5.400 Euro (12 x 450) Euro. Steuerfreie Zuschläge oder Zuschläge für Feiertags- oder Nacharbeit zählen bei der Verdienstgrenze nicht mit.

 

„Sogar, wenn die Minijobberin normalerweise 520 Euro im Monat erhält, ist noch Spielraum über die 6.240-Euro-Jahresgrenze hinaus drin“, erklärt Bauer die neuen Regeln. „Muss sie etwa wegen Mehrarbeit einspringen, kann sie maximal zwei Monate im Jahr jeweils
1.040 Euro verdienen und gelegentlich die 520 Euro überschreiten. So sind ausnahmsweise im Jahr 7.280 Euro Verdienst möglich. Bauer: „Die 1.040-Euro-Monatsgrenze ist neu. Bis Ende September spielt das aber keine Rolle.“

Muss ich den Minijob-Verdienst in der Steuererklärung angeben?

Nein. Der Verdienst aus einem Minijob wird in der Regel pauschal versteuert und muss deshalb nicht mehr in der Steuererklärung angeben werden.

Hilfe bei der Einkommensteuererklärung bieten Lohnsteuerhilfevereine. Dort können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner für einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag beraten lassen. Die Steuerprofis prüfen auch den Einkommensteuerbescheid. Beratungsstellen der Mitgliedsvereine finden sie auf der Homepage des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine e.V. (www.bvl-verband.de).

 

Ansprechpartner:

Jana Bauer, LL.M.

Referentin Steuern und Medien

Tel: (030) 58 58 40 4-16

E-Mail: bauer@remove-this.bvl-verband.de

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