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23.09.2019

BVL begrüßt Vorschlag zur Anhebung der Entfernungspauschale - BVL-Forderung: Anhebung auf 40 Cent ab dem 1. Kilometer

Die Anpassung der Entfernungspauschale an Preissteigerungen sollte eine Selbstverständlichkeit sein und nicht nur dann vorgenommen werden, wenn extreme Preisentwicklungen oder geplante Maßnahmen wie das Klimapaket dies herausfordern", erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer des BVL. „Dies muss klar gestellt werden, bevor die ersten Stimmen ohne Kenntnis der steuerlichen Details die Erhöhung als falschen Anreiz oder ökologisch kontraproduktiv abqualifizieren“, so Nöll.

Die Entfernungspauschale ist keine Subvention, sondern eine - aus Gründen der Steuervereinfachung pauschalierte - Berücksichtigung der Aufwendungen für die Fahrten zur Arbeitsstätte. Subventionscharakter mit Lenkungswirkung besteht allenfalls bei Fahrgemeinschaften und Fahrradfahrern. Warum eine Anpassung im Nahbereich bis 20 Kilometer, die auch den Fahrradfahrern zu Gute käme, ausbleiben soll, ist nicht nachvollziehbar. Eine Anhebung erst ab dem 21. Kilometer würde mehr als zwei Drittel der Pendler ausschließen!

Die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist ein Grundprinzip des Steuerrechts. Es geht dabei nicht um die allgemeine Entlastung aller Steuerpflichtigen, sondern um die verfassungsrechtlich notwendige Beachtung des „Nettoprinzips“. Um dieses einzuhalten, dürfen Fahrtkosten zur Arbeit nicht aus bereits versteuertem Einkommen bezahlt werden.

Erich Nöll: „Mit der Entfernungspauschale werden die betroffenen Arbeitnehmer nicht belohnt, es werden ihnen auch keine Kosten erstattet, lediglich der berufsbedingte Aufwand wird pauschal steuermindernd berücksichtigt. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2008 in seinem Urteil zur Pendlerpauschale eine realitätsgerechte Pauschalierung und Typisierung angemahnt. Die Pauschale wurde aber seit dem Jahr 1999 nicht mehr erhöht. Aufgrund der seitdem erfolgten Preissteigerungen ist die geltende Pauschale seit geraumer Zeit zu niedrig und muss zwingend angepasst werden - und zwar völlig unabhängig von den übrigen Maßnahmen des Klimapakets.“

So stieg bspw. der Preis für einen Liter Superbenzin seit 1991 um 113 Prozent - bei gleich gebliebener Höhe der Entfernungspauschale. Um fast 79 Prozent verteuerten sich ÖPNV-Tickets seit dem Jahr 2000.

Erich Nöll: "Dies stellt ein extremes Missverhältnis dar!" Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) fordert eine Erhöhung der Kilometerpauschale von derzeit 0,30 Euro auf 0,40 Euro und zwar ab dem 1. Kilometer.

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