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06.06.2019

Pressemeldung Verbandstag 2019 - 2

BVL-Steuerkonzept fordert zielgerichtete Entlastung und weitere Steueränderungen

Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) befürwortet die Technisierung im Steuervollzug. Sowohl die elektronische Datenübermittlung als auch die daran anschließende automatisierte Datenverarbeitung sind notwendig und sinnvoll. Lohnsteuerhilfevereine haben die Einführung der elektronischen Steuererklärung ELSTER von Beginn an unterstützt und ihr mit zum Erfolg verholfen.

Bereits im Jahr 2011 hatten die damaligen Dachverbände der Lohnsteuerhilfevereine gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler und dem Deutschen Steuerberaterverband mit einer Eingabe zur „Anpassung des Besteuerungsverfahrens an die moderne Kommunikation“ die „Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ angestoßen. Wichtige Vorschläge und Forderungen der Verbände von damals sind zwischenzeitlich umgesetzt.

Leider ist bei den derzeitigen Änderungen eine Verlagerung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten auf die Bürger und deren Berater zu beobachten. Berater übernehmen die Identifizierung, die Prüfung von Belegen und weitere Pflichten, beispielsweise aus dem Geldwäschegesetz.

Lohnsteuerhilfevereine übermitteln die Steuererklärungen vollständig papierlos ans Finanzamt. Weil dort  weitere elektronische Übermittlungsmöglichkeiten derzeit noch fehlen, müssen die Vereine nachträglich angeforderte Belege und Nachweise aus dem eigenen elektronischen Archiv ausdrucken und per Post an das Finanzamt schicken. Dieser Medienbruch muss umgehend beseitigt werden.

Einen weiteren Kritikpunkt sieht der BVL im Zusammenhang mit elektronisch übermittelten Daten. Ab dem kommenden Jahr müssen Lohndaten, Renteneinnahmen und Sozialleistungen nicht mehr in die Papier-Steuererklärungen eingetragen werden. Das Finanzamt übernimmt für die Steuerfestsetzung die von Arbeitgebern, Rententrägern und anderen Stellen übermittelten Daten.

Der BVL hält es zwar für nachvollziehbar, dass dem Steuerbürger die Arbeit erleichtertet werden soll, wenn bestimmte Angaben beim Finanzamt bereits vorliegen. Die Folge ist allerdings, dass Steuererklärung und Steuerbescheid künftig nicht mehr miteinander vergleichbar sind.

Eine solche mit Daten von Dritten erst nachträglich ergänzte Steuererklärung ist unvollständig. Auf dieser Grundlage kann weder eine Vorausberechnung noch eine Prüfung von Wahlrechten erfolgen. Steuererklärungen sollten deshalb weiterhin alle relevanten Angaben für die Steuerfestsetzung enthalten.

Das Elster-Portal der Finanzverwaltung bietet bereits heute Möglichkeiten zum Abruf der Daten und Einlesen in die Steuererklärung. Dieses vorhandene Verfahren sollte ausgebaut und in der Handhabung weiter verbessert werden, anstatt ein Verfahren zu installieren, bei dem Eintragungen einfach weggelassen werden und somit aus der Steuererklärung weder eine Vorausberechnung noch eine Überprüfung des Steuerbescheides möglich sein wird, fordert der BVL.

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