Detail

23.11.2015

Steuer-Identifikationsnummer immer wichtiger!

Pressemeldung vom 23. November 2015

Ab 1. Januar 2016 muss jeder Kindergeldberechtigte unabhängig vom Geburtsdatum des Kindes die eigene sowie die Steueridentifikations-Nummer des Kindes angeben.

 

Warum diese neue Pflicht?

Die Einführung dieser Pflicht soll künftig unberechtigte Mehrfachauszahlungen von Kindergeld verhindern.

 

Bis wann muss die Steuer-Identifikationsnummer der Familienkasse vorgelegt werden?

·       Neuanträge ab 2016 müssen die Steuer-Identifikationsnummern zwingend enthalten.

·       Eltern, die bereits seit 2015 oder früher bereits Kindergeld beziehen und die Steuer-Identifikationsnummern noch nicht angegeben haben, können den Kindergeldbezug sicherstellen und Rückfragen vermeiden, indem sie ihrer zuständigen Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern mitteilen.

·       Grundsätzlich ermittelt die Familienkasse in diesen „Altfällen“ die Steuer-Identifikations-nummern aber automatisch durch einen Abgleich mit den Einwohnermeldeämtern. Wenn die Familienkasse die Daten nicht zuordnen kann, werden die betroffenen Kindergeldberechtigten im Laufe des Jahres 2016 von der Familienkasse angeschrieben und zur Angabe der Steuer-Identifikationsnummern aufgefordert.

 

Auf welchem Weg kann ich die Steuer-Identifikationsnummer übermitteln?

Dies muss auf schriftlichem Weg geschehen, da Übermittlungsfehler vermieden werden sollen.

 

Kind im Ausland?

Ein Anspruch auf Kindergeld besteht unter bestimmten Umständen auch für Kinder, die im EU-Ausland leben. Diese erhalten im Regelfall keine deutsche Steuer-Identifikationsnummer, da sie in Deutschland nicht steuerpflichtig sind. Deshalb ist ihre Identität auf andere geeignete Weise mit Hilfe der in den jeweiligen Ländern gebräuchlichen Personenidentifikationsmerkmale und Dokumente nachzuweisen.

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