Historie

Die Geschichte der Lohnsteuerhilfevereine

1960 - Die Idee der Selbsthilfe entsteht
Wilhelm Breidenstein gründet in Dortmund die „Interessengemeinschaft der Lohnsteuerzahler e. V.“. Damals wurde das Steuerrecht zunehmend komplizierter, während eine professionelle steuerliche Beratung für viele Arbeitnehmer kaum erschwinglich war. Die Idee: Arbeitnehmer schließen sich zusammen und helfen sich gegenseitig bei ihren Steuerangelegenheiten.

1962 - Der Bundesfinanzhof zieht eine Grenze
Der BFH untersagt die Tätigkeit des Vereins. Für die steuerliche Beratung durch Selbsthilfeeinrichtungen fehlt zu diesem Zeitpunkt eine ausreichende gesetzliche Grundlage.

1964 - Der Gesetzgeber schafft die Grundlage
Mit dem Gesetz zur Änderung der Reichsabgabenordnung vom 29.04.1964 wurde der § 107a Abs. 3 RAO durch Hinzufügung der Ziffer 4 erweitert und die Tätigkeit von Lohnsteuerhilfevereinen erstmals gesetzlich zugelassen. Die Lohnsteuerhilfe erhält damit einen festen Platz im Steuerrecht.

1973 - Der BDL wird gegründet
Sieben Lohnsteuerhilfevereine schließen sich zum „Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V.“ (BDL) zusammen. Damit entsteht erstmals eine bundesweite Interessenvertretung der Lohnsteuerhilfevereine.

1975 - Die Lohnsteuerhilfe kommt ins Steuerberatungsgesetz
Mit dem Steuerberatungsgesetz werden die Regelungen zur Tätigkeit der Lohnsteuerhilfevereine in den heutigen gesetzlichen Ordnungsrahmen überführt.

1990 - Die Lohnsteuerhilfe wächst zusammen
Mit der Wiedervereinigung entstehen auch in den neuen Bundesländern zahlreiche Lohnsteuerhilfevereine und Beratungsstellen. Die Lohnsteuerhilfe wird damit bundesweit etabliert.

1993 - Der NVL wird gegründet
Der „Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V.“ (NVL) entsteht als weiterer Verband der Lohnsteuerhilfevereine und vertritt deren Interessen gegenüber Politik, Gesetzgebung und Verwaltung.

2017 - Aus BDL und NVL wird der BVL
BDL und NVL schließen sich zum „Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e. V.“ (BVL) zusammen. Die beiden bisherigen Verbände bündeln damit ihre Kräfte unter einem gemeinsamen Dach. Der BVL hat seinen Sitz in Berlin und ist im Register des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg (VR 35687 B) eingetragen.

2026 - Die Beratungsbefugnis wird weiterentwickelt
Durch das Neunte Steuerberatungsgesetz wird die gesetzliche Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine an aktuelle Anforderungen angepasst. Unter anderem entfallen die bisherigen Betragsgrenzen für Überschusseinkünfte, die als typische Nebeneinkünfte von Arbeitnehmern beraten werden dürfen. Auch die zulässige Zahl der Beratungsstellen je Beratungsstellenleiter wird erhöht. Lohnsteuerhilfevereine können ihre Mitglieder damit ab jetzt in deutlich mehr Fällen umfassend steuerlich beraten.

Heute - Fester Bestandteil der steuerlichen Beratung
Lohnsteuerhilfevereine sind heute bundesweit etabliert und für Millionen Steuerpflichtige eine wichtige Anlaufstelle bei ihren steuerlichen Angelegenheiten. Mit ihrer spezialisierten Beratung unterstützen sie ihre Mitglieder im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis.

Gleichzeitig sind Lohnsteuerhilfevereine und der Bundesverband feste Ansprechpartner für Politik und Finanzverwaltung und leisten einen wichtigen Beitrag zu einem funktionierenden und bürgernahen Steuerrecht.

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